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   BFH, 26.07.2006 - X R 43/05   

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https://dejure.org/2006,15904
BFH, 26.07.2006 - X R 43/05 (https://dejure.org/2006,15904)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2006 - X R 43/05 (https://dejure.org/2006,15904)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - X R 43/05 (https://dejure.org/2006,15904)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 28/01

    Wohnungen im Beitrittsgebiet: keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Hieraus folgt, dass der Rechtsmittelführer sich grundsätzlich mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und aufzeigen muss, welche Gründe dieses Urteil rechtsfehlerhaft erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, BFH/NV 2004, 1383, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Wird im Laufe des Revisionsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt geändert, welcher gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Revisionsverfahrens wird, dann bedarf es jedenfalls dann keiner Anpassung des Revisionsantrags an die veränderte Prozesslage, wenn die tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs unberührt geblieben sind (BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408).
  • BFH, 20.09.1993 - X R 57/91

    Anforderungen an den Umfang der Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen in

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Es muss mithin eine Situation gegeben sein, in der "mehr zu der (Streit-)Frage einfach nicht zu sagen ist" (BFH-Beschluss vom 28. Januar 1986 VIII R 157/84, BFH/NV 1986, 344, und Senatsbeschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).
  • BFH, 05.03.1975 - II R 159/73

    Revision - Schriftliche Begründung - Keine Unterschrift - Kein Ablauf der

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Der Senat hielt es für angezeigt, über die Zulässigkeit der Revision durch Zwischengerichtsbescheid gemäß § 121 FGO i.V.m. §§ 90a, 97 FGO zu entscheiden (BFH-Urteil vom 5. März 1975 II R 159/73, BFHE 115, 302, BStBl II 1975, 516).
  • BFH, 28.01.1986 - VIII R 157/84

    Aufhebung einer Steuerfestsetzung einer Zusammenveranlagung von Eheleuten nach

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Es muss mithin eine Situation gegeben sein, in der "mehr zu der (Streit-)Frage einfach nicht zu sagen ist" (BFH-Beschluss vom 28. Januar 1986 VIII R 157/84, BFH/NV 1986, 344, und Senatsbeschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).
  • BFH - VI B 91/03

    STEUERN - Diskriminierung des Volkes

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
    Zu dieser Streitfrage sei beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren (VI B 91/03) anhängig.
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Wenn alle Argumente angesprochen sind und mehr zur Streitfrage nicht zu sagen ist, bedarf es keiner weiter gehenden Revisionsbegründung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55; BFH-Beschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12

    Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still -

    Wenn alle Argumente angesprochen sind und mehr zu den Streitfragen nicht zu sagen ist, bedarf es keiner weiter gehenden Revisionsbegründung (vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55; BFH-Urteil in BFHE 247, 449; BFH-Beschluss vom 20. September 1993 X R 57/91, BFH/NV 1994, 720).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14

    Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen

    Betrifft das angefochtene Urteil einen einheitlichen Streitgegenstand und wird über mehrere Rechtsfragen gestritten, deren Beantwortung im Sinne des Revisionsklägers jeweils für sich (alternativ) den Klageantrag stützen kann, reicht es für eine schlüssige Revision aus, wenn mindestens zu einem Streitpunkt eine hinreichend begründete Revisionsrüge vorgetragen wird (BFH-Zwischenurteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55).
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